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Versteckte Kamera verletzt Rechte von Mitarbeitern

Die Landesarbeitsgerichte Frankfurt und Hamm (Az.: LAG Hamm 11 Sa1524/00, LAG Frankfurt/Main 2 Sa 879/01) hatten in verschiedenen Verfahren jeweils über Kündigungen zu entscheiden, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wurden, weil der Arbeitnehmer beim Stehlen erwischt wurde und er den Chef im Gespräch mit Kollegen unflätig beschimpfte.

Die Gerichte entschieden nun, dass Arbeitgeber derartige Videoaufzeichnungen nicht gegen ihre Mitarbeiter verwenden dürfen.

Mit heimlichen Video-und Tonbandaufzeichnungen würden die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt, heißt es zur Begründung. Auch Telefongespräche der Mitarbeiter dürften nicht abgehört werden, ohne dass diese davon wüssten.
In dem einen Fall der Arbeitgeber den Angaben zufolge eine Kassiererin beim Griff in die Kasse erwischt. In dem anderen Fall hatte ein Arbeitgeber durch ein heimlich in eine Kamera eingebautes Mikrofon gehört, wie er als "faules Biest" beschimpft wurde.

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