Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Prozesskostenhilfe

Für Mandanten mit geringen Einkünften stellt die Prozesskostenhilfe im Rahmen von gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht, eine finanzielle Erleichterung dar.

Sofern Prozesskostenhilfe vom Gericht gewährt wird, übernimmt der Staat einen Teil der Kosten Ihres Rechtsanwalts.

Achtung: Es kann durchaus jeder "normal" verdienende Bürger in den Genuss von Prozesskostenhilfe kommen, da von seinem Einkommen zahlreiche finanzielle Belastungen abgezogen werden. Besonders wer Kinder hat, eine hohe Miete zahlen muss, Unterhalt leistet oder Kredite zurückzahlen muß, dem bleibt häufig nicht mehr viel Geld zum Leben - und genau das ist die Situation, in der für Sie Prozesskostenhilfe in Frage kommen kann.

Der Antrag muß vor Beendigung des ersten Gerichtstermins gestellt werden. Dem Gericht müssen bei der Antragstellung Nachweise über Ihre Vermögensverhältnisse dargelegt werden.

Die Prozesskosten dürfen jedoch nicht über eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Organisation, wie z.B. einer Gewerkschaft, abgedeckt sein.

Gerne stelle ich mit Einreichung der Klage auch für Sie den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe. Hierzu benötige ich dann das entsprecnende Antragformular mit Belegen zu Ihren Angaben von Ihnen, so dass die Unterlagen bei Gericht eingereicht werden können.

Rufen Sie über den folgenden Link das Antragformular ab: Formular Prozesskostenhilfe.
In dem Formular sind weitere Informationen über die Prozesskostenhilfe enthalten.

Das ausgefüllte Formular reichen Sie dann bitte bei mir ein.

Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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Tobias Ziegler