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Das Arbeitsrecht in der Insolvenz

Seit dem 01.01.1999 gilt die Insolvenzordnung (InsO), welche die Konkursordnung ersetzte. Für das Arbeitsrecht ergeben sich daraus zahlreiche Besonderheiten, so z.B. wenn die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt wurde.

Aber - was viele nicht wissen - es bleibt nach wie vor bei dem Grundsatz, dass die Insolvenz des Arbeitgebers keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts hat! Die zum Schutz des Arbeitnehmers bestehenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen treten durch die Sanierungsbedürftigkeit des Arbeitgebers nicht zurück.

Die Insolvenzordnung enthält aber durchaus einige Sonderbestimmungen. So werden für Teilbereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters erweitert. Zum Beispiel werden die Kündigungsfristen vereinheitlicht und zugleich abgekürzt.

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Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter kraft Gesetzes die Arbeitgeberfunktion mit allen damit zusammenhängenden Rechten und Pflichten. Beliebt ist es bei Insolvenzverwaltern, Arbeitnehmer zunächst von der Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen. Das muß aber nicht immer rechtens sein!

In Zahlungsschwierigkeiten steckende Arbeitgeber sind oft mit der Situation überfordert. Auch für betroffene Arbeitnehmer stellen sich eine Vielzahl von Fragen:

  • Kann allein wegen der Insolvenz des Arbeitgebers ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?

  • Kann man sich gegen eine Kündigung z.B. durch den Insolvenzverwalter wehren?

  • Welches sind die rechtlichen Konsequenzen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens?

  • Welches sind die rechtlichen Konsequenzen des eröffneten Insolvenzverfahrens?

  • Wie können Gehaltsrückstände erfolgreich gegen den Arbeitgeber und/oder den Insolvenzverwalter durchgesetzt werden?

  • Müssen Fristen beachtet werden?

  • Die Beantwortung dieser Fragen kann nicht für jeden Fall einheitlich erfolgen. Jeder Einzelfall bedarf zuvor stets einer umfassenden Feststellung des jeweiligen Sachverhalts durch den anwaltlichen Berater. Ich vertrete von der Insolvenz betroffene Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

    Mit Ihrer individuellen Fragestellung können Sie sich gerne an mich wenden.

    Tel.: 0211 / 690762-20  E-Mail: kontakt@anwalt-ziegler.de

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