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Hinweis: Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung Die Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im Zusammenhang mit der Prüfung eines Aufhebungsvertrages wird von Rechtsschutzversicherern oft abgelehnt. Das erfolgt meist mit dem Argument, dass ein den Versicherungsfall auslösender Rechtsverstoß (des Arbeitgebers) mit dem Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht vorliege. Ob diese Argumentation im Einzelfall zutreffend ist, bedarf der sorgfältigen Prüfung. Mit seiner Entscheidung vom 19.11.2008 (Az: IV ZR 305/07) hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedenfalls deutlich gemacht, dass die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung als Alternative zu dem vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag einen Rechtsschutzfall auslösen kann. Mehr dazu und weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht finden Sie über den folgenden Link: Rechtsschutzversicherung Informieren Sie sich auch über: Aufhebungsvertrag - Was ist das? Ist der Aufhebungsvertrag formbedürftig? Ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erzwingbar? Welchen Mindestinhalt muß ein Aufhebungsvertrag haben? Was kann in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden? Sind Kündigungsfristen in einem Aufhebungsvertrag zu beachten? Welche Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag haben? Was bedeutet die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld? Was ist, wenn die Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertrag nicht eingehalten wird? Kann ein Aufhebungsvertrag wieder rückgängig gemacht werden? Rechtsprechung im Arbeitsrecht Impressum: Haftungshinweise / Hinweise nach TMG und DL-InfoV Datenschutzerklärungen: Datenschutzerklärungen |