Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Vorsicht bei eigenmächtigen Urlaubsantritt

Sommer-Sonne-Strandurlaub auf jeden Fall auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers? Nein! Das kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Aus individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen oder anwendbaren Tarifverträgen sowie speziellen Regelungen (wie Z.B. für Schwerbehinderte) können sich Abweichungen ergeben.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Er kann aber zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen der Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer konkrete Urlaubswünsche im Einzelfall auch ablehnen.

Arbeitnehmer, die trotz Ablehnung ihres Urlaubswunsches eigenmächtig den Urlaub antreten, riskieren die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses.

So hat z.B. das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 01.06.2006, 4 Sa 172/06) bereits im Jahr 2006 entschieden, dass dann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist. In dem entschiedenen Fall wollte eine Arbeitnehmerin aus dringenden privaten Gründen ihren Resturlaub nehmen. Der Arbeitgeber hatte diesen Antrag aber aus sachlich nachvollziehbaren Gründen zum gewünschten Zeitpunkt abgelehnt. Die Frau hielt die Ablehnung für rechtswidrig und nahm trotzdem Urlaub, um wegen dringender Angelegenheiten in ihr Heimatland zu fahren.

Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Düsseldorf, erläutert die Begründung des Gerichts wie folgt: „Die Mitarbeiterin hat sich selbst beurlaubt trotz ausdrücklicher Ablehnung durch den Arbeitgeber. Damit hat sie nach Auffassung des Gerichts in erheblichem Maße gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.“

Das Gericht beurteilte die Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin als schwer genug, um eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen, da ihr Arbeitgeber zu Recht befürchten müsse, dass diese Arbeitnehmerin Weisungen ihres Arbeitgebers auch in Zukunft nicht Folge leisten werde.

„Selbst wenn die Ablehnung des Urlaubs tatsächlich ungerechtfertigt sein mag, dürfen Arbeitnehmer den Urlaub nicht eigenmächtig antreten“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Ziegler.

Was kann ein Arbeitnehmer unternehmen, um seinen abgelehnten Urlaubswunsch durchzusetzen?

„In solchen Fällen könnte beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden mit dem Ziel, dass der Arbeitgeber zur Gewährung des Urlaubs verpflichtet wird,“ erläutert der Arbeitsrechtler Tobias Ziegler. „Der Arbeitgeber muß dann konkret belegen, warum eine Gewährung des Urlaubs des Mitarbeiters zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich sein soll.“

Externer Link: Pressemitteilung vom 16.07.2010

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