TITLE>Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf
Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Treuwidriges Verhalten des Arbeitgebers bei Kündigung langjährig Beschäftigter in einem Kleinstbetrieb (weniger als 5 Angestellte).

Der 54 jährige Arbeitnehmer war seit 1976 in dem zahntechnisches Labor zusammen mit einem weiteren Arbeitnehmer beschäftigt. Er wurde ordentlich (fristgerecht) gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht begründete der Arbeitgeber die Kündigung damit, dass der Arbeitnehmer, seit etwa einem Jahr, in seiner Leistung nachgelassen habe, weshalb es zu Reklamationen der Kunden gekommen sei.

Das Bundesarbeitsgericht sah in diesem Vorbringen, bei einem langjährig Beschäftigten, ein treuwidriges Verhalten des Arbeitgebers.(Urteil des BAG vom 28.8.2003, Az.: 2 AZR 333/02).

Es gibt also durchaus auch bei Unanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes für Arbeitnehmer die Möglichkeit, erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen. Das bedarf natürlich immer der Prüfung im Einzelfall.

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