Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Allgemeines zum Gebührensystem

Für Rechtsanwälte gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Das Anwaltshonorar kann für eine Beratung zwischen Mandant und Rechtsanwalt vereinbart werden. Das gilt auch für die Online-Beratung sowie die telefonische Beratung, sofern diese über eine reine Kontaktaufnahme hinausgehen.

Vor der Durchführung einer Rechtsberatung (auch Online oder telefonisch) für Sie werde ich mit Ihnen das Beratungshonorar festlegen, wobei insbesondere der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und die (wirtschaftliche) Bedeutung der Angelegenheit für Sie berücksichtigt werden.

Geht die Tätigkeit des Rechtsanwalts über eine Beratung hinaus, so ist das Honorar in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und in Zivilsachen (Gesellschaftsrecht, Mietrecht etc.) in der Höhe abhängig vom Gegenstandswert der jeweiligen Sache.
Für jeden Wert ist die Höhe der anfallenden Gebühren gesetzlich festgesetzt.

Zum Beispiel kostet ein Mahnschreiben für eine Forderung von Euro 600,-- ca. Euro 124,50 zzgl. MwSt während für ein Mahnschreiben wegen Euro 30.000,-- schon Euro 1.141,90 zzgl. MwSt zu zahlen sind. Dieser Unterschied erklärt sich unter anderem mit der Haftung des Rechtsanwalts im Falle einer falschen Bearbeitung.

Im Falle der verspäteten Zahlung oder der Nichtzahlung der anwaltlichen Gebühren besteht übrigens keinerlei
Verpflichtung des Rechtsanwalts, für den Mandanten tätig zu werden. Vermeiden Sie daher etwaige Nachteile bei der Rechtsverfolgung in Ihrem eigenen Interesse. Weil sich der Anwalt um Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen kümmern möchte, sollten Sie etwaige Zahlungsprobleme rechtzeitig mit Ihrem Anwalt besprechen. Denn Sie sollten Verständnis dafür haben, daß jeder Anwalt korrekt abrechnet und die gesetzlichen Gebühren und auch Honorare beachten muß.

Hinsichtlich der Gerichtskosten sind diese auch abhängig vom Streitwert der jeweiligen Angelegenheit. Ein Gerichtskosten-
vorschuss ist aber bei arbeitsrechtlichen Streittigkeiten - anders in Verfahren vor Amts- oder Landgericht - nicht zu zahlen!
Die im Prozess unterlegene Partei hat die Gerichtskosten zu tragen. Im Falle eines Vergleichs fallen keine Gerichtskosten an.

Einen Kostenrechner bietet u.a. das Landesarbeitsgericht Hamm im Internet an: Kostenrechner Arbeitsgericht

Besteht eine Rechtsschutzversicherung so ist es ratsam, bereits vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Dienstleistung zu klären, ob diese die entstehenden Kosten übernimmmt.Es kann durchaus sein, dass für Ihr konkretes Anliegen kein Rechtsschuz besteht oder die Versicherung jedenfalls die Auffassung vertritt, nicht einstehen zu müssen. Das sollte daher frühzeitig geklärt werden.

Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren, sollten Sie nicht allein den Aussagen Ihrer Rechtsschutzversicherung vertrauen. Denn es kommt häufig vor, dass die Versicherer die Kostenübernahme ablehnen, obwohl sie hierzu verpflichtet wären. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung mit der Praxis der Rechtsschutzversicherungen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, bin ich in der Lage einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits - vollständig oder jedenfalls teilweise - übernehmen muss.
Gerne übernehme ich für Sie die sogenannte Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mehr dazu hier.

Prozeßkostenhilfe (bei außergerichtlichem Auftrag: Beratungshilfe), die auf Antrag vom Staat gewährt wird, stellt für Mandanten mit geringeren Einkünften eine finanzielle Erleichterung dar. Der Staat übernimmt dann einen Teil der entstehenden Kosten eines Rechtsanwalts, z.B. für ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Sie können sich die Beratungskosten nicht leisten?
Dann lesen Sie hier mehr über die staatliche Beratungshilfe.

Sie können sich die Vertretung vor Gericht durch einen Rechtsanwalt nicht leisten?
Dann lesen Sie hier mehr über die staatliche Prozesskostenhilfe.

Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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Tobias Ziegler