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Rechtsmittel gegen die Kündigung des Geschäftsführervertrages

Da Geschäftsführer in der Regel rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten (mehr dazu hier), sind die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Kündigung beschränkt.

Es ist im jeweiligen Einzelfall daher zunächst stets sorgfältig zu prüfen, ob nicht doch die Arbeitnehmereigenschaft vorliegt. Wäre dies der Fall, so würden dann auch die Arbeitnehmerschutzrechte gelten, somit auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Im Übrigen kann die Kündigung aus formellen Gründen - was häufig vorkommt - unwirksam sein. Hiergegen stehen dem Geschäftsführer dann natürlich Rechtsmittel zur Verfügung.

Es lohnt sich daher in jedem Fall, die Wirksamkeit der Kündigung anwaltlich prüfen zu lassen und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.

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