TITLE>Rechtsanwalt Tobias Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düsseldorf
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Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz muß geregelt sein

Eine Sekretärin hatte während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben. In den E-Mails, die an Dritte außerhalb des Betriebes gerichtet waren, bezeichnete sie den Geschäftsführer ihres Arbeitgebers unter anderem als dumm, unfähig und inkompetent. Als der Arbeitgeber vom Sachverhalt Kenntnis erlangte, sprach er die fristlose Kündigung aus.

Das LAG Köln erklärte die Kündigung für unwirksam, löste aber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf. Das Gericht hielt es für notwendig, vor dieser Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, den privaten Gebrauch des Internet am Arbeitsplatz ausdrücklich zu regeln. Dieser private Gebrauch sei in angemessenem Rahmen durchaus üblich, so dass bei Arbeitnehmern kein Unrechtsbewusstsein vorliege. Eine Abmahnung hätte nach Ansicht des LAG ausgereicht, um den Willen des Arbeitgebers klarzumachen. Auch die beleidigenden Mails würden die Kündigung nicht rechtfertigen, da sie an Dritte gerichtet seien und eine Bekanntgabe an den Arbeitgeber nicht geplant war.

Allerdings sei die Fortführung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht zumutbar, da die Einstellung der Sekretärin gegenüber ihrem Arbeitgeber nun bekannt sei und sich die Sekretärin während des Prozesses nicht entschuldigt habe. Deshalb wurde das Arbeitsverhältnis vom Gericht gegen Zahlung eines halben Monatsbruttolohnes aufgelöst (LAG Köln vom 15.12.2003, Az. 2 Sa 816/03)

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Tobias Ziegler