Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Beratungshilfe

Für Geringverdiener gibt es die Möglichkeit, mit einer geringen Eigenleistung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet, dass Sie sich in rechtlichen Angelegenheiten vor mir beraten lassen und sich bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen auch von mir vertreten lassen können.

Die Beratungsleistung darf jedoch nicht über eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Organisation wie einem Mieterverein oder einer Gewerkschaft abgedeckt sein.

Der Antrag auf Beratungshilfe ist vorab beim Amtsgericht zu stellen. Sie müssen dort auch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Alternativ dazu können Sie sich auch zuerst an mich wenden und ich stelle den Antrag auf Beratungshilfe für Sie. Hierzu benötige ich dann den entsprecnenden Antrag von Ihnen.

Rufen Sie über den folgenden Link das Antragformular ab: Antrag Beratungshilfe.
In dem Formular sind weitere Informationen über die Beratungshilfe enthalten.

Mit dem ausgefüllten Formular können Sie beim Amtsgericht den Antrag stellen oder Sie reichen den Antrag bei mir ein.

Wird Beratungshilfe gewährt, so stellt das Amtsgericht einen Beratungshilfeschein aus. Die Kosten der anwaltlichen Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts übernimmt die Staatskasse. Sie persönlich haben dannn lediglich eine Gebühr von zehn Euro zu übernehmen.

Sofern ein Rechtsstreit vor Gericht (z.B. eine Kündigungsschutzklage) zu führen ist, kommt die staatliche Prozesskostenhilfe in Betracht. Darüber informiere ich Sie hier.

Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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Tobias Ziegler