Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
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Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Nach Einreichung der Klage wird diese vom Arbeitsgericht an Ihren Prozeßgegner geschickt.

Bereits zwei bis drei Wochen nachdem Sie die Klage eingereicht haben, wird der erste Termin vor dem Arbeitsgericht stattfinden. Diesen Termin nennt man Güteverhandlung. Zu diesem Termin werden Sie schriftlich geladen. Ziel einer Güteverhandlung ist es, wenn möglich, eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Prozeßgegner herbeizuführen.

In der Güteverhandlung sind in der Regel folgende Personen anwesend:

- ein(e) Richter(in)
- Sie und Ihr Rechtsanwalt
- die gegnerische Partei und/oder deren Rechtsanwalt

Wenn keine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Prozeßgegner möglich ist, findet ein weiterer Termin statt. In der Praxis ist dies oft zwei bis vier Monate nach dem Gütetermin.

In diesem sogenannten Kammertermin sind dann folgende Personen anwesend:

- ein(e) Richter(in)
- zwei ehrenamtliche Richter(innen), Beisitzer(innen) genannt, die jeweils Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind
- Sie und/oder Ihr Rechtsanwalt
- die gegnerische Partei und/oder deren Rechtsanwalt

Wenn auch im Kammertermin keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden sollte, kann es nach dem Termin zu einem Urteilsspruch des Arbeitsgerichts in erster Instanz kommen.

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Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht


Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht


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