Das
Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Nach Einreichung
der Klage wird diese vom Arbeitsgericht an Ihren Prozeßgegner geschickt.
Bereits zwei bis drei Wochen nachdem Sie die Klage eingereicht haben, wird der erste Termin vor dem Arbeitsgericht stattfinden.
Diesen Termin nennt man Güteverhandlung. Zu diesem Termin werden
Sie schriftlich geladen. Ziel einer Güteverhandlung ist es, wenn
möglich, eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Prozeßgegner
herbeizuführen.
In der Güteverhandlung
sind in der Regel folgende Personen anwesend:
- ein(e) Richter(in)
- Sie und Ihr Rechtsanwalt
- die gegnerische Partei und/oder deren Rechtsanwalt
Wenn keine Einigung
zwischen Ihnen und Ihrem Prozeßgegner möglich ist, findet ein
weiterer Termin statt. In der Praxis ist dies oft zwei bis vier Monate nach dem Gütetermin.
In diesem sogenannten Kammertermin sind dann folgende Personen anwesend:
- ein(e) Richter(in)
- zwei ehrenamtliche Richter(innen), Beisitzer(innen) genannt, die jeweils
Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind
- Sie und/oder Ihr Rechtsanwalt
- die gegnerische Partei und/oder deren Rechtsanwalt
Wenn auch im Kammertermin keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden sollte, kann es nach dem Termin zu einem Urteilsspruch des Arbeitsgerichts in erster Instanz kommen.
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Gebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht
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