Rechtsanwalt Tobias Ziegler Flurstraße 17, 40235 Düsseldorf
TätigkeitsschwerpunkteRecht-InfosHonorar-InfosRechtsberatung Online
AnwälteAktuellesLinksKontakt

Rechtsanwaltsgebühren und Kosten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Anders als in Zivilverfahren haben Sie bei Einreichung der
Klage bei Gericht keine Gerichtskosten zu zahlen. Wenn Sie sich mit Ihrem Prozeßgegner in der Güteverhandlung einigen können, sind außer den Kosten für die Zustellung der Klage (Euro 6,--) keine weiteren Gerichtskosten entstanden.

Ist eine Einigung nicht möglich, wird ein Kammertermin anberaumt. Dann entsteht
eine Gerichtsgebühr, die derjenige zahlt, der den Prozeß verliert bzw. wenn kein
Urteil gesprochen wird, der Kläger.

Die Kosten Ihres Rechtsanwalts müssen Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (anders aber in Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht, das in der II. Instanz zuständig ist) persönlich tragen, unabhängig davon, ob Sie den Prozeß gewinnen oder verlieren. Vor der Erteilung des Mandats kläre ich Sie selbsverständlich über die Höhe der zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren auf.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, so übernimmt diese in der Regel die Kosten
Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Unproblematisch ist dies z.B. in der Regel bei Kündigungsschutzverfahren.
Die Zusage Ihrer Versicherung ist vor Klageeinreichung einzuholen.
Mehr dazu hier.

Auch vor dem Arbeitsgericht gibt es für Geringverdiener die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu
beantragen. Der Staat übernimmt dann die wesentlichen Kosten des Verfahrens, incl. der Gebühren
Ihres Rechtsanwalts. Mehr dazu hier.

Der Ablauf eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht

Allgemeines zum Gebührensystem der Rechtsanwälte

Impressum: Haftungshinweise / Hinweise nach TMG und DL-InfoV

Datenschutzerklärungen: Datenschutzerklärungen

Bookmark and Share